Für Ärzt*innen

Für Ärzte und Zuweiserinnen

Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt,

als langjährige Mitarbeiterinnen des DR. GOLA - Instituts stehen wir nun auf eigenen Füßen.
Wir danken Ihnen, dass Sie uns Ihre Patientinnen und Patienten anvertrauen.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, wie Sie Ernährungsberatung empfehlen können.

Für wen kommt Ernährungsberatung
in Frage?

Menschen mit ernährungsbedingten Vorerkrankungen wie z.B. :

  • Übergewicht/Adipositas
  • Diabetes (auch Gestationsdiabetes)
  • Hypertonie
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Gicht
  • Unverträglichkeiten
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Untergewicht
  • Krebserkrankungen


Menschen ohne Vorerkrankungen, die sich gesund ernähren wollen (Prävention):

  • Schwangere
  • Stillende
  • vegetarisch oder vegan lebende Menschen
  • Menschen mit familiärer Disposition für z.B. Übergewicht oder Diabetes


Möglichkeiten zur Verordnung

Damit Krankenkassen die Kosten für Ernährungsberatung für Ihre Patientinnen und Patienten bezuschusst, benötigen diese von Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit.

Hier ist unsere Vorlage für Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen. Alternativ können Sie einen Überweisungsschein oder Rezept ausstellen.

Möchten Sie Ernährungsberatung als Prävention empfehlen, verwenden Sie diese Vorlage.

Alternativ stellt die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Muster 36 (grünes Formular) zur Verfügung.

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns über Ihre Nachricht per Mail oder Anruf (gern auch auf unserem AB):  0 30 - 47 53 63 66

Wie geht es für meine
Patient*innen weiter?

Ihre Patient*innen melden sich bei uns und bekommen von uns ein Kostenangebot. Das Angebot reicht der/die Betroffene zusammen mit der Bescheinigung von Ihnen bei seiner/ihrer Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse bezuschussen in der Regel fünf Termine mit ca. 50-80% der Kosten.

Wenn der Patient/die Patientin die Zusage von der Krankenkasse hat, meldet er/sie sich bei uns, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

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